Schutzgebühren

Die aktuellen Schutzgebühren finden Sie in  dieser PDF-Datei

Ablauf einer Tiervermittlung

Wenn Sie ein Tier adoptieren möchten, kommen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten oder gerne auch nach Terminabsprache besuchen, um Ihr Lieblingstier kennenzulernen. Wenn das Kennenlernen positiv verlaufen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, reservieren wir Ihr Lieblingstier für Sie.

Alle unsere Schützlinge werden ausschließlich mit einem Schutzvertrag übergeben, in dem alle Vereinbarungen festgehalten werden. Es wird eine Schutzgebühr fällig, siehe Datei zum Download oben.

Nach erfolgreicher Vermittlung möchten wir gerne mit Ihnen in Kontakt bleiben. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen führen angemeldete Nachbesuche durch und wir freuen uns über kurze Berichte, Fotos oder Anrufe aus dem neuen Zuhause. Selbstverständlich bleiben wir auch weiterhin Ihr Ansprechpartner bei Fragen, Sorgen oder Problemen mit dem Tier.

Voraussetzungen für eine Vermittlung

Unsere Vorgaben sind für jede Tierart anders. So vermitteln wir Katzenkinder grundsätzlich nur zu zweit oder als Partner zu einer bereits vorhandenen, etwa gleichaltrigen Katze.

Eine Katze, die jahrelang Freigang gewohnt ist, wird nie in Wohnungshaltung vermittelt. Und ein ruhiger Seniorkater passt einfach nicht in eine turbulente Familie. Bei Vermittlung von Wohnungskatzen ist auch die Größe der Wohnung ausschlaggebend. Es muss ausreichend Platz für die katzengerechte Ausstattung vorhanden sein, außerdem sollen natürlich eine abwechslungsreiche Katzenumgebung möglich und wirklich ungestörte Rückzugsmöglichkeiten geboten sein.

Kleintiere, wie etwa Kaninchen und Meerschweinchen, vermitteln wir nur nach positiver Vorkontrolle. Es muss ausreichend Bewegungsraum vorhanden sein, natürlich auch Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten und Schutz vor Fressfeinden. Reine Käfighaltung ist ausgeschlossen. Diese sozialen Tiere werden auch nicht in Einzelhaltung vermittelt.

Entsprechend angepasst sind unsere Vorgaben bei anderen Kleintierarten und Vögeln. Vögel benötigen Freiflug ebenso wie Partnertiere, bei Nagetieren muss dem Bewegungsdrang Rechnung getragen werden und grundsätzlich ist bei jedem Tier darauf zu achten, dass eine Vermehrung ausgeschlossen ist. Daher werden zumeist die männlichen Tiere kastriert abgegeben oder die Haltung erfolgt in gleichgeschlechtlichen Gruppen.